Anne S.
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Herr Krause sendet seine Anschreiben an die FIRMEN-Adresse der gegnerischen Partei - und das bei festangestellten PRIVAT-Personen. Der Zusatz "PERSÖNLICH" wurde freilich vergessen, so dass jeder in der Firma den anwaltlichen Brief lesen kann. Ein privater Rechtsstreit hat im Unternehmen der gegnerischen Partei de facto nichts zu suchen! Die Mühe, die private Adresse zu erfragen, sollte man sich als Anwalt schon machen. Herr Krause verstößt somit nicht nur gegen den Datenschutz. Er missachtet zudem die Privatsphäre, handelt image- und rufschädigend und von gutem Benehmen wollen wir gar nicht erst sprechen. Da es kaum möglich ist, als Anwalt so derart umprofessionell zu arbeiten - zumal seinem Mandanten die Privatadresse vorlag - könnte man auf die Idee kommen, dass dies mit Vorsatz geschah. In diesem Fall wäre das ein Diskreditierungsversuch höchster Güte. Auf meinen Anruf hin, meinte Herr Krause lapidar "ich hatte keine andere Adresse" und legte grußlos auf. Mit einer Nonchalance wird in dieser Kanzlei die gegnerische Partei an den Pranger gestellt und billigend in Kauf genommen, dass die Zerrüttung der Parteien damit nicht mehr aufzuhalten ist.
Ich habe Herrn Krause nun eine offizielle Unterlassungserklärung angedroht – bewertet mit 250.000 Euro –, sollte dies noch einmal vorkommen. Sein Mandant muss dann auch die Kosten meiner anwaltlichen Vertretung übernehmen.
An Inkompetenz und Unprofessionalität definitiv nicht zu überbieten!