Max Bronstein
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-Hat mir keine rechtssichere Auskunft geben können oder wollen. Auch auf Nachfrage blieb die wichtigste Frage unbeantwortet.
- Hat eigenmächtig und ohne Absprache Widerspruchsgründe gestrichen, diese wären vor Gericht nicht mehr geltend zu machen gewesen wenn ich mich auf Herr reichert verlassen hätte!
- Geld genommen hat er, meine eingehende Frage aber nicht beantwortet. Der Richter hat mir letztendlich recht gegeben, gut für mich dass ich in diesem Fall das Mandat noch kurz vor knapp entzogen habe.
Als Begründung fürs streichen der Widerspruchsgründe hat er angeführt, ich könne nicht erwarten das er sich bei Gericht lächerlich macht… Auch Ein anderer Kollege hat Angst gehabt sich die Blöße zu geben. Tja, nur Recht bekommen habe ich.
Die an sich einfache Auskunft zur Kündigungsfrist, die ich mir als Laie selber richtig beantwortet habe, wurde erst in Zweifel gezogen: Von wegen man würde mir da keine falschen Hoffnungen machen wollen.
- Später wollte er mir die Frage nicht mehr zugestehen. Behauptet aber er hätte mir gegenüber seinen Auftrag erfüllt 😉 ging übrigens um eine Eigenbedarffskündigung. Da hätte man doch schon erwarten können das geklärt würde ob man eine Kündigungsfrist von 3 oder doch von 9 Monaten hätte.
So eine Frage sollte für einen Anwalt ohne größeren Aufwand fehlerfrei zu recherchieren sein, wenn er schon dazu recherchieren muss. Ja klar, ich habe ein zu hohes Anspruchsdenken.